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SEPA – Die neue Einzugsermächtigung

    Der europäische Gesetzgeber hat festgelegt, dass die nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften ab dem 01.02.2014, im SEPA Verfahren vorzunehmen sind.

    Auch wir werden das bisherige Lastschriftverfahren auf das neue SEPA-Verfahren im Jahr 2014 umstellen. Auf der diesjährigen Abbuchung werden wir im Verwendungszweck bereits wichtige Informationen für das zukünftige Lastschriftverfahren mitteilen. Die bestehenden Einzugsermächtigungen haben auch weiterhin Gültigkeit. Ab 2014 findet Ihr folgende Änderungen bzw. neue Bezeichnungen auf dem Lastschriftbeleg:

    IBAN Nummer: Anstelle der gewohnten Kontonummer und Bankleitzahl

    Mandatsreferenz: Jeder erhält eine Mandatsreferenznummer

    Gläubiger-Identifikationsnummer: DE47ZZZ00000179155

    Erstlastschrift/Folgelastschrift (Wird durch E bzw. F gekennzeichnet)

    Weitere Informationen zum SEPA-Verfahren können bei allen Banken oder Sparkassen eingeholt werden.